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Änderung der Anzahl der stellvertretenden Sejm-Marschälle

Der Sejm hat beschlossen, sechs stellvertretende Marschälle zu haben. Diese Entscheidung betrifft die Arbeitsorganisation des Sejm und hat keinen direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger.
Wichtige Punkte
Der Sejm hat die Anzahl seiner Stellvertreter (stellvertretende Marschälle) auf sechs festgelegt.
Dies ist eine interne Entscheidung des Sejm bezüglich seiner Organisation.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2023-11-13
Dafür 458
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
Angenommen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1
Startdatum: 2023-11-13
Abstimmungsdatum: 2023-11-13
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 2