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Änderungen am Kapazitätsmarktgesetz: Nachspiel-Auktionen und Fristen für Unternehmen

Der Gesetzentwurf führt einen Mechanismus von Nachspiel-Auktionen auf dem Kapazitätsmarkt ein, der die Sicherheit der Stromversorgung im Falle unzureichender Ergebnisse der Hauptauktion gewährleisten soll. Zusätzlich wurden die Fristen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen zur Einreichung von Erklärungen über staatliche Beihilfen im Rahmen des Höchstpreismechanismus für Strom verlängert.
Wichtige Punkte
Einführung von „Nachspiel-Auktionen“ als Ergänzungsmechanismus zu den Hauptauktionen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit.
Verlängerung der Frist für KMU-Unternehmer zur Übermittlung von Informationen über staatliche Beihilfen an Energieverkäufer bis zum 30. Juni 2025.
Verschiebung der Frist für die endgültige Abrechnung der Entschädigungen für Energieverkäufer auf den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2025.
Nachspiel-Auktionen können organisiert werden, wenn der Betreiber eine Bedrohung für die mittel- oder langfristige Versorgungssicherheit feststellt.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-21
Dafür 413
Dagegen 17
Enthaltung 2
gavel
Status:
In Kraft getreten
BÜRGERWILLE REGISTRIERT
100% Dafür 0% Dagegen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1008
Startdatum: 2025-02-05
Abstimmungsdatum: 2025-02-21
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 29