Neue Regeln für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit durch die Bank Gospodarstwa Krajowego
Das Gesetz schafft ein neues Finanzinstrument für Entwicklungszusammenarbeit (FIWR) innerhalb der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK). Dieser Fonds wird Entwicklungsprojekte in anderen Ländern unterstützen, indem er Gelder aus dem Staatshaushalt, der Europäischen Union und anderen Quellen verwendet. Die BGK wird diese Mittel verwalten und Darlehen, Garantien oder Zuschüsse bereitstellen.
Wichtige Punkte
Ein spezieller Fonds (FIWR) wird innerhalb der Bank Gospodarstwa Krajowego geschaffen, um Entwicklungsprojekte im Ausland zu finanzieren.
Der Fonds wird über Mittel aus dem Staatshaushalt, der Europäischen Union und anderen Quellen wie Zinsen oder Spenden verfügen.
Die BGK kann Unterstützung in Form von Darlehen, Krediten, Garantien, Zuschüssen und anderen Finanzinstrumenten leisten.
Das Gesetz legt die Regeln für die Verwaltung des Fonds durch die BGK sowie die Methode zur Planung und Abrechnung der Ausgaben fest.
Es wurden Obergrenzen für die Staatsausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fonds für die Jahre 2025-2034 sowie ein Kontrollmechanismus eingeführt.
2025-03-20
Dafür
411
Dagegen
0
Enthaltung
17
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1034
Startdatum: 2025-02-20
Abstimmungsdatum: 2025-03-20
Sitzung Nr.: 31
Abstimmung Nr.: 11