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Neue 500+-Leistungsbedingungen für ukrainische Bürger: Arbeit und Steuern

Dieser Gesetzentwurf führt neue Regeln für die Gewährung von Kinderbetreuungsleistungen (500+) an ukrainische Bürger ein. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen sie in Polen angestellt sein oder ein Unternehmen führen und ihre Steuerpflichten erfüllen. Die Änderungen zielen darauf ab, das Unterstützungssystem zu straffen und gelten für Anträge, die ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden.
Wichtige Punkte
Ukrainische Bürger, die die 500+-Leistung beantragen, müssen in Polen angestellt oder selbstständig sein.
Sie müssen auch ihre Steuerpflichten gegenüber dem polnischen Staat erfüllen, es sei denn, es liegen gesetzliche Ausnahmen oder Stundungen vor.
Leistungszahlungen können ausgesetzt werden, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, und wieder aufgenommen werden, sobald sie erneut erfüllt sind.
Die neuen Regeln gelten für 500+-Anträge, die ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1040
Startdatum: 2025-02-20