Verlängerung der Gültigkeit von Behindertenausweisen und Leistungen
Dieses Gesetz verlängert die Gültigkeit bestimmter Behindertenausweise und Grad der Behinderung-Bescheinigungen bis zum 30. September 2024. Dadurch wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen ihren Anspruch auf Leistungen wie Parkausweise oder Sozialhilfe nicht verlieren und ihre Leistungsbescheide automatisch aktualisiert werden. Ziel ist es, die Kontinuität der Unterstützung ohne neue Anträge zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Behindertenausweise, die zwischen dem 5. August 2023 und dem 30. September 2024 abgelaufen wären, bleiben bis zum 30. September 2024 gültig.
Parkausweise behalten ihre Gültigkeit für denselben verlängerten Zeitraum.
Bescheide über Sozialhilfe, Familienleistungen, Pflegegeld und andere behinderungsbezogene Unterstützungen werden automatisch verlängert.
Es ist nicht erforderlich, neue Anträge zu stellen oder zusätzliche Interviews für die Verlängerung dieser Leistungen durchzuführen.
2023-12-19
Dafür
339
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_106
Startdatum: 2023-12-14
Abstimmungsdatum: 2023-12-19
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 120