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EU-Austritt nur durch Volksentscheid

Der Gesetzentwurf ändert die Regeln für den Austritt Polens aus der Europäischen Union. Derzeit reicht eine einfache parlamentarische Mehrheit, nach der Änderung würden die Bürger durch einen nationalen Volksentscheid entscheiden. Dies gilt sowohl für den Austrittsbeschluss selbst als auch für die Genehmigung der Vereinbarungsbedingungen mit der EU.
Wichtige Punkte
Ein Austrittsbeschluss aus der EU würde die Zustimmung durch einen nationalen Volksentscheid erfordern, nicht nur eine einfache parlamentarische Mehrheit.
Die Austrittsbedingungen müssten ebenfalls von den Bürgern in einem separaten Volksentscheid genehmigt werden.
Die Änderung soll impulsive politische Entscheidungen verhindern und starke demokratische Legitimität für solch weitreichende Schritte sicherstellen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o umowach międzynarodowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1077
Startdatum: 2025-03-05