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Steuerbefreiung für Versicherungsleistungen nach Naturkatastrophen

Der Gesetzentwurf befreit Unternehmer von der Einkommensteuer auf Gelder aus Sachversicherungen zur Reparatur von Schäden durch Naturkatastrophen. Das bedeutet mehr Mittel für den Wiederaufbau für von Überschwemmungen, Stürmen oder anderen Katastrophen betroffene Unternehmen.
Wichtige Punkte
Unternehmer zahlen keine Einkommensteuer auf Versicherungsleistungen nach Naturkatastrophen.
Der volle Versicherungsbetrag kann für den Wiederaufbau beschädigten Vermögens verwendet werden.
Die Erleichterung gilt für Schäden durch Ereignisse wie Überschwemmungen, Wirbelstürme oder Brände.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-04-24
Dafür 233
Dagegen 187
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w celu zwolnienia przedsiębiorców od podatku dochodowego od kwot z ubezpieczeń majątkowych uzyskanych w związku z usuwaniem skutków klęsk żywiołowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1081
Startdatum: 2025-03-05
Abstimmungsdatum: 2025-04-24
Abstimmung Nr.: 13