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Verkaufsverbot von Energy-Drinks an Minderjährige und neue Kennzeichnungspflichten

Ab dem 1. Januar 2026 sind Energy-Drinks für Personen unter 18 Jahren, in Schulen und an Automaten nicht mehr erhältlich. Hersteller müssen diese Getränke auf ihren Verpackungen deutlich kennzeichnen, damit jeder weiß, was er kauft. Verkäufer können einen Altersnachweis verlangen.
Wichtige Punkte
Verkaufsverbot von Energy-Drinks an Personen unter 18 Jahren.
Verkaufsverbot von Energy-Drinks in Schulen und an Automaten.
Pflicht zur deutlichen Kennzeichnung von Energy-Drinks auf Verpackungen.
Verstöße gegen das Verkaufsverbot können mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 PLN geahndet werden.
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95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
Dafür 420
Dagegen 20
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1107
Startdatum: 2025-03-18
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Sitzung Nr.: 43
Abstimmung Nr.: 29