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Verkaufsverbot für Energydrinks an Minderjährige und in Schulen

Neue Vorschriften schränken den Zugang zu Getränken mit Koffein oder Taurin ein. Personen unter 18 Jahren können sie nicht mehr kaufen. Das Verbot gilt auch für Schulen und Verkaufsautomaten. Hersteller müssen Verpackungen deutlich kennzeichnen.
Wichtige Punkte
Verkaufsverbot für Energydrinks an Personen unter 18 Jahren – Verkäufer können nach dem Ausweis fragen.
Totales Verkaufsverbot in Schulen und Automaten – unabhängig vom Alter des Käufers.
Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen mit „Energiedrink“ oder „Energie spendendes Getränk“.
Strafen: bis zu 2000 PLN für Verkauf an Minderjährige, bis zu 200.000 PLN oder Haft für falsche Kennzeichnung.
Die Vorschriften treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
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95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o zdrowiu publicznym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1107
Startdatum: 2025-03-18
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Abstimmung Nr.: 29