Leichterer Telefonkontakt für Häftlinge mit Rechtsbeistand
Neue Vorschriften erleichtern vorübergehend inhaftierten Personen den telefonischen Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen. Die Zustimmung für Anrufe wird unbefristet sein und muss bei Änderungen im Fall nicht erneut eingeholt werden, was den Zugang zu Rechtsbeistand beschleunigt und Bürokratie abbaut.
Wichtige Punkte
Vorübergehend inhaftierte Personen können unbegrenzt telefonieren, um mit ihrem Rechtsbeistand zu sprechen, ohne jedes Mal eine neue Genehmigung einholen zu müssen.
Die Zustimmung zum telefonischen Kontakt mit dem Rechtsbeistand ist bis zum Abschluss des Verfahrens gültig, auch wenn sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Haftanstalt ändert.
Die Änderungen zielen darauf ab, das Recht auf Verteidigung und humane Behandlung vollständig zu gewährleisten und die Verfahrensorgane von unnötigen Formalitäten zu entlasten.
2026-01-23
Dafür
240
Dagegen
174
Enthaltung
20
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1109
Startdatum: 2025-03-18
Abstimmungsdatum: 2026-01-23
Sitzung Nr.: 50
Abstimmung Nr.: 50