Pflicht zur Veröffentlichung von Wohnungspreisen auf Bauträger-Websites
Der Gesetzentwurf verpflichtet Bauträger, eine Website zu unterhalten, auf der die aktuellen Preise von Wohneinheiten und Häusern, einschließlich der Preise pro m2 und aller zusätzlichen Gebühren, veröffentlicht werden müssen. Diese Informationen müssen bei Preisänderungen aktualisiert werden. Die Webadresse mit der Preisliste muss in jeder Werbung des Bauträgers enthalten sein. Ein Verstoß gegen diese Pflichten gilt als eine die Kollektivinteressen der Verbraucher verletzende Praktik.
Wichtige Punkte
Der Bauträger ist verpflichtet, eine Website mit Informationen zu Preisen pro m2, Nebenräumen und anderen geldwerten Leistungen (inkl. MwSt.) zu führen.
Im Falle einer Preisänderung muss der Bauträger die Website unverzüglich aktualisieren, das Datum der Änderung angeben und die Historie seit Verkaufsbeginn beibehalten.
Alle Werbeanzeigen und Ankündigungen des Bauträgers müssen die Adresse der Website mit den detaillierten Preisinformationen enthalten.
Ein Verstoß gegen die Informationspflichten wird als eine die Kollektivinteressen der Verbraucher verletzende Praktik behandelt.
2025-04-24
Dafür
418
Dagegen
0
Enthaltung
2
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1112
Startdatum: 2025-03-18
Abstimmungsdatum: 2025-04-24
Sitzung Nr.: 33
Abstimmung Nr.: 20