arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Bauernbeauftragter: Neue Institution zum Schutz der Rechte und Interessen der Landwirte

Dieses Gesetz schafft eine neue Institution des Bauernbeauftragten, die die Rechte und Interessen der Landwirte in Polen schützen soll. Der Beauftragte wird Landwirte im Umgang mit Behörden und bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen sowie für Gleichbehandlung und faire Marktpraktiken sorgen, indem er institutionelle Unterstützung bietet. Ziel ist es, die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit der Landwirte zu verbessern.
Wichtige Punkte
Ernennung eines Bauernbeauftragten: Eine neue Person wird die Rechte der Landwirte schützen und ihre Interessen gegenüber Behörden und EU-Institutionen vertreten.
Unterstützung bei Streitigkeiten und Mediation: Landwirte erhalten Hilfe bei der Lösung von Problemen mit Ämtern, mögliche Beteiligung des Beauftragten an Gerichtsverfahren und Unterstützung gegen unfaire Marktpraktiken.
Zugang zu Unterstützung: Der Beauftragte wird Informationen und Unterstützung bereitstellen, um die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit von rund 1,3 Millionen Landwirten zu verbessern.
Unabhängigkeit und Qualifikationen: Der Beauftragte wird für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt, muss über einen Hochschulabschluss, mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Landwirtschaft oder im Recht und einen tadellosen Ruf verfügen.
Betriebskosten: Die Tätigkeit des Beauftragten wird aus dem Staatshaushalt finanziert, mit Ausgabenobergrenzen von ca. 19-20 Mio. PLN in vollen Jahren.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
gavel
Status:
In Bearbeitung
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1113
Startdatum: 2025-03-19