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Gesetz vom 5. August 2025 zur Änderung des Gesetzes über Investitionen im Bereich von Windkraftanlagen und bestimmter anderer Gesetze

Das Gesetz führt wesentliche Änderungen bei den Vorschriften zur Standortwahl von Windkraftanlagen ein und verringert den Mindestabstand zu Wohngebäuden auf 500 Meter. Die Novelle umfasst auch Bestimmungen zu Biogas, Biomethan und zur Förderung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines Auktionssystems für Biomethan.
Wichtige Punkte
Verringerung des Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auf 500 Meter.
Einführung von Definitionen und Vorschriften zur Modernisierung von Windkraftanlagen.
Festlegung eines Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Nationalparks (1500 m) und Naturschutzgebieten (500 m).
Einführung eines Auktionssystems für Biomethan und Definition des Referenzpreises in der Biomethan-Auktion.
Änderungen der Regeln für den Anschluss von Biomethananlagen an das Gasnetz, einschließlich Fristen und Vertragsbedingungen.
Vorschriften für direkte Gasleitungen zur Lieferung von Biogas, landwirtschaftlichem Biogas oder Biomethan.
Verlängerung der Schutzmechanismen (Höchstpreis) für Stromverbraucher bis Ende 2025.
Änderungen der Funktionsprinzipien des Beteiligungsfonds für Windkraftanlagen.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 231
Dagegen 193
Enthaltung 1
gavel
Status:
Veto des Präsidenten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1130
Startdatum: 2025-03-24
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 60