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Neue Regeln für Windkraftanlagen, Bürgerfonds und Biomethan-Förderung

Das Gesetz verkürzt den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern auf 500 Meter und führt verpflichtende Abgaben der Energieerzeuger zugunsten der Anwohner ein. Es schafft die 10H-Regel ab, regelt die Modernisierung alter Anlagen und schafft ein neues Fördersystem für Biomethanproduzenten. Die Änderungen wirken sich auf den Ausbau der Windenergie, die Stromrechnungen und die Möglichkeit einer jährlichen Zahlung für Anwohner von Windparks aus.
Wichtige Punkte
Der Mindestabstand neuer Windkraftanlagen zu Wohngebäuden beträgt 500 Meter, statt bisher 700 Meter oder der 10-fachen Höhe.
Hausbesitzer im Umkreis von 1000 Metern um eine Anlage können jährlich bis zu 20.000 PLN aus einem neuen Beteiligungsfonds des Investors erhalten.
Ein Verbot von Windkraftanlagen in kontrollierten Zonen von Militärflughäfen (MCTR und MRT) sowie neue Abstandsregeln zu Bundesstraßen wurden eingeführt.
Die Modernisierung bestehender Windparks wird einfacher – bei einer Leistungssteigerung von bis zu 20 % ist kein erneutes vollständiges Umweltverfahren erforderlich.
Das Gesetz schafft ein neues Auktionssystem für Biomethan, um die Produktion dieses umweltfreundlichen Kraftstoffs zu fördern und den Anschluss von Biogasanlagen an das Netz zu erleichtern.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 231
Dagegen 193
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gavel
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o inwestycjach w zakresie elektrowni wiatrowych oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1130
Startdatum: 2025-03-24
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Abstimmung Nr.: 60