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Änderungen der Raumplanung und Verschiebung von Fristen

Dieses Gesetz verschiebt wichtige Fristen für das neue Raumplanungssystem, einschließlich des Inkrafttretens der allgemeinen Gemeindepläne, von Anfang 2026 auf Mitte 2026. Es führt auch kleinere Anpassungen der Regeln für die Erstellung dieser Pläne ein, z. B. die Berücksichtigung bestehender Wohnbebauung. Für die Bürger bedeutet dies mehr Zeit, sich an die neuen Vorschriften anzupassen, aber auch eine längere Gültigkeit alter Regeln, z. B. für Wohnungsbauinvestitionen.
Wichtige Punkte
Verschiebung des Inkrafttretens der allgemeinen Gemeindepläne vom 1. Januar 2026 auf den 1. Juli 2026.
Verlängerung der Fristen für die Verabschiedung von Gesamtplänen und anderen Planungsdokumenten um 6 Monate (bis 30. Juni 2026).
Neue Regeln für die Ausweisung von Planungszonen: Vorrang für Gebiete mit bestehender Wohnbebauung.
Erleichterungen für Wohnungsbauinvestitionen und landwirtschaftliche Biogasanlagen – alte Vorschriften gelten länger.
Klarstellung, dass Gesamtpläne die aktuellen Gegebenheiten der Gemeindeentwicklung berücksichtigen müssen.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-04-04
Dafür 233
Dagegen 0
Enthaltung 195
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o planowaniu i zagospodarowaniu przestrzennym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1133
Startdatum: 2025-03-26
Abstimmungsdatum: 2025-04-04
Abstimmung Nr.: 29