Neue Regeln für den Handel mit gefährdeten Arten: CITES-Kommission gegründet
Dieses Gesetz führt eine neue CITES-Kommission ein, die Genehmigungen für den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erteilen wird. Die Antragsverfahren für diese Genehmigungen ändern sich, unter anderem ist eine Erklärung über die Straffreiheit erforderlich. Ziel ist ein verbesserter Naturschutz und die Anpassung der Vorschriften an EU-Anforderungen.
Wichtige Punkte
Eine neue CITES-Kommission wurde eingerichtet, die Genehmigungen für den Import, Export und Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten prüfen und erteilen wird.
Antragsteller für CITES-Genehmigungen müssen eine Erklärung über ihre Straffreiheit in Bezug auf Straftaten im Handel mit geschützten Arten abgeben.
Anträge für den Import lebender Tiere oder Eier erfordern ein tierärztliches Gutachten, während Exportanträge Herkunftsdokumente der Exemplare benötigen.
Personenbezogene Daten aus CITES-Genehmigungsanträgen werden 50 Jahre lang gespeichert.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Genehmigungsprozess zu optimieren und den Schutz gefährdeter Arten gemäß den EU-Vorschriften zu stärken.
2025-05-21
Dafür
231
Dagegen
200
Enthaltung
1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1171
Startdatum: 2025-04-16
Abstimmungsdatum: 2025-05-21
Sitzung Nr.: 35
Abstimmung Nr.: 15