Anpassung des polnischen Rechts an EU-Verordnungen zu digitalen Märkten und ausländischen Subventionen
Das Gesetz ändert die Gesetze zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, zum Wettbewerbs- und Verbraucherschutz sowie das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, um die Anwendung der EU-Verordnungen P2B (Platform-to-Business), DMA (Gesetz über digitale Märkte), FSR (Verordnung über ausländische Subventionen) und e-Formulare sicherzustellen. Die neuen Vorschriften benennen die zuständigen Behörden (Präsident des UOKiK, Präsident des UZP) für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und führen Rechtsbehelfsmechanismen für gewerbliche Nutzer ein.
Wichtige Punkte
Anerkennung von Verstößen gegen die P2B-Verordnung durch Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten als Handlungen des unlauteren Wettbewerbs.
Erteilung von Kompetenzen an den Präsidenten des UOKiK zur Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) und zur Durchführung von Ermittlungsverfahren.
Benennung des Präsidenten des UOKiK und des Präsidenten des UZP zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Kontrolle ausländischer Subventionen (FSR), die den Binnenmarkt verzerren.
Ermöglichung der Geltendmachung von Ansprüchen im Namen gewerblicher Nutzer durch Organisationen und Verbände, die in einer Liste des Wirtschaftsministers eingetragen sind.
Festlegung einer maximalen Ausgabengrenze für den Staatshaushalt für die Jahre 2026–2035 im Zusammenhang mit der Änderung des Konzessionsgesetzes (insgesamt 2 Mio. PLN).
2025-05-09
Dafür
232
Dagegen
192
Enthaltung
5
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1174
Startdatum: 2025-04-16
Abstimmungsdatum: 2025-05-09
Sitzung Nr.: 34
Abstimmung Nr.: 47