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Erweiterte Befugnisse zur Waffennutzung an Grenzen

Der Gesetzentwurf erweitert die Möglichkeit zur Schusswaffenverwendung für Soldaten, Polizisten und Grenzschützer beim Schutz der Staatsgrenze. Er ändert auch die Regeln für Erste Hilfe bei Verletzten an der Grenze und präzisiert, wann das Militär in Polen in Friedenszeiten eingesetzt werden darf.
Wichtige Punkte
Polizisten und Grenzschützer dürfen Schusswaffen bereits bei Grenzverletzungsversuchen einsetzen – derzeit müssen sie auf zusätzliche Bedrohungen warten.
Soldaten erhalten erweiterte Befugnisse zur Waffennutzung bei militärischen Operationen an der Grenze.
Beamte müssen Verletzten keine Erste Hilfe leisten, wenn dies die Grenzüberschreitung erfordern würde – Benachrichtigung der Nachbarstaatsdienste genügt.
Militäroperationen in Polen in Friedenszeiten sind nur in streng definierten Situationen erlaubt: Grenzgefährdung, kritische Infrastruktur oder Sicherheit von Menschen.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o środkach przymusu bezpośredniego i broni palnej oraz ustawy o obronie Ojczyzny.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1188
Startdatum: 2025-04-23