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Änderungen im Repatriierungsgesetz: Höhere Ausgabengrenzen und präzisierte Verfahren

Der Gesetzentwurf führt Änderungen in den Repatriierungsvorschriften ein, unter anderem durch die Anhebung der Haushaltsausgabengrenzen für diesen Zweck in den Jahren 2025–2026. Er präzisiert die Definition der engsten Familie, führt die Anforderung des Nachweises der Deportation oder Verbannung von Vorfahren wieder ein und ändert die Regeln für die Auszahlung finanzieller Hilfe, indem diese Aufgabe dem Regierungsbevollmächtigten für Repatriierung übertragen wird.
Wichtige Punkte
Erhöhung der Ausgabengrenzen des Staatshaushalts für Repatriierung in den Jahren 2025–2026 auf 80.757 Tsd. PLN jährlich.
Wiedereinführung der Anforderung, nachzuweisen, dass der Antragsteller oder seine Vorfahren von den Behörden der UdSSR deportiert oder verbannt wurden.
Wechsel der für die Auszahlung der einmaligen finanziellen Hilfe zuständigen Behörde vom Starosten zum Regierungsbevollmächtigten für Repatriierung.
Präzisierung der Definition der engsten Familie eines Repatriierungskandidaten und der Regeln für die Zuweisung von Plätzen in Anpassungszentren.
Verlängerung der Frist für den Erlass von Entscheidungen in Angelegenheiten der polnischen Staatsbürgerschaft auf 6 Monate und Änderungen bei den Stempelgebühren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-05-21
Dafür 415
Dagegen 0
Enthaltung 16
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1201
Startdatum: 2025-04-24
Abstimmungsdatum: 2025-05-21
Sitzung Nr.: 35
Abstimmung Nr.: 17