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Präsident des WUG als zuständige Behörde für die Methanverordnung benannt

Der Gesetzentwurf ändert das Geologie- und Bergrecht, um die Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates (Methanverordnung) anzuwenden. Die wichtigste Änderung ist die Benennung des Präsidenten des Obersten Bergamtes als die für die Überwachung und Durchsetzung dieser Verordnung in Polen zuständige Behörde. Diese Änderung ergibt sich aus der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bis zum 5. Februar 2025 eine zuständige Behörde zu benennen.
Wichtige Punkte
Der Präsident des Obersten Bergamtes wird als zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung (EU) 2024/1787 benannt.
Der Entwurf zielt auf die Umsetzung des Rechts der Europäischen Union zur Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor ab.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 236
Dagegen 195
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1208
Startdatum: 2025-04-29
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 78