arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

KAS-Änderungen: Teilweise Erklärungskorrekturen und niedrigere MwSt.-Sanktionen

Der Gesetzentwurf führt die Möglichkeit ein, eine Erklärungskorrektur einzureichen, die Unregelmäßigkeiten, die während einer zoll- und steuerrechtlichen Prüfung festgestellt wurden, nur teilweise anerkennt. Er präzisiert auch das Recht, eine überfällige ursprüngliche Erklärung während der Prüfung einzureichen. Wenn die geprüfte Partei innerhalb von 14 Tagen nach Prüfungsbeginn eine Erklärung einreicht und die Steuer zahlt, wird die zusätzliche MwSt.-Verbindlichkeit auf bis zu 15% festgesetzt.
Wichtige Punkte
Es wurde die Möglichkeit eingeführt, Prüfungsfeststellungen teilweise zu akzeptieren, indem eine Korrektur nur für akzeptierte Unregelmäßigkeiten eingereicht wird.
Die Einreichung einer Erklärung und die Zahlung der Steuer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Prüfungsermächtigung ermöglicht eine MwSt.-Sanktion von bis zu 15%.
Die Vorschriften zur wirksamen Einreichung einer ursprünglichen Erklärung nach Beginn oder Ende einer Prüfung, falls dies zuvor nicht geschehen ist, wurden präzisiert.
Eine Erklärungskorrektur nach Abschluss der Prüfung hat keine Rechtswirkung, soweit sie die Feststellungen der Prüfung rückgängig macht.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-24
Dafür 416
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1231
Startdatum: 2025-05-08
Abstimmungsdatum: 2025-06-24
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 10