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Aufhebung von Strafbestimmungen im Körperschaftsteuergesetz

Dieses Gesetz streicht eine spezifische Bestimmung, Artikel 27c, aus dem Körperschaftsteuergesetz. Es annulliert auch Geldstrafen, die Unternehmen wegen Nichteinhaltung von Verpflichtungen gemäß diesem Artikel auferlegt werden konnten, falls die Frist vor Inkrafttreten dieser Änderung abgelaufen war. Dies bedeutet eine Erleichterung für Unternehmen, die solchen Strafen ausgesetzt gewesen wären.
Wichtige Punkte
Streichung von Artikel 27c aus dem Körperschaftsteuergesetz.
Annullierung von Geldstrafen für Unternehmen, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem aufgehobenen Artikel 27c vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht erfüllt haben.
Es werden keine neuen Strafverfahren im Zusammenhang mit Artikel 27c eingeleitet, und bereits eingeleitete Verfahren werden eingestellt.
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53%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 227
Dagegen 198
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1233
Startdatum: 2025-05-08
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 45