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Längere Anpassungsfrist für Steueränderungen

Der Gesetzentwurf führt die Regel ein, dass ungünstige Änderungen der Steuergesetze frühestens 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Dies gibt Steuerzahlern, Unternehmen und anderen Beteiligten mehr Zeit, sich auf neue Pflichten vorzubereiten. Ausnahmen sind nur bei wichtigem öffentlichem Interesse oder Umsetzung des EU-Rechts möglich.
Wichtige Punkte
6-monatige Anpassungsfrist: ungünstige Steueränderungen treten frühestens ein halbes Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft
Mehr Planungssicherheit: Unternehmen und Steuerzahler gewinnen Zeit zur Anpassung von Buchhaltungssystemen, Finanzplänen und Verfahren
Zwei Ausnahmen von der Regel: kürzere Fristen nur bei wichtigem öffentlichem Interesse oder Umsetzung des EU-Rechts – immer mit Begründungspflicht
Schutz vor Überraschungen: Änderungen, die Belastungen erhöhen, Rechte einschränken oder Steuerregeln ändern, genießen besonderen Schutz
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt nicht für bereits dem Sejm vorgelegte Gesetzentwürfe
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Ordynacja podatkowa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1235
Startdatum: 2025-05-08