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Änderung des Arzneimittelrechts: neue Antragsform

Die Novelle ermöglicht es, Anträge nicht nur schriftlich, sondern auch in Dokumentenform einzureichen.
Wichtige Punkte
Anträge können schriftlich oder in Dokumentenform eingereicht werden.
Die Änderung betrifft Art. 54 Abs. 3 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach der Verkündung in Kraft.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-04
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo farmaceutyczne.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1240
Startdatum: 2025-05-09
Abstimmungsdatum: 2025-06-04
Abstimmung Nr.: 12