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Änderung des Arzneimittelgesetzes: Anträge in Dokumentenform

Das neue Gesetz ermöglicht die Einreichung von Anträgen in Dokumentenform, nicht nur schriftlich, in Angelegenheiten des Arzneimittelgesetzes. Dies bedeutet, dass Bürger und Unternehmen einige Angelegenheiten im Zusammenhang mit Medikamenten und Apotheken moderner, z.B. elektronisch, abwickeln können, was administrative Prozesse vereinfachen und beschleunigen kann.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, Anträge in Dokumentenform (z.B. elektronisch) statt nur schriftlich einzureichen.
Vereinfachung und Beschleunigung bestimmter Verwaltungsverfahren im Pharmabereich.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-04
Dafür 439
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1240
Startdatum: 2025-05-09
Abstimmungsdatum: 2025-06-04
Sitzung Nr.: 36
Abstimmung Nr.: 12