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Neue Gerichtsgebühren und Befreiungen für Personengesellschaften

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Berechnung von Gerichtsgebühren in Zivilverfahren und legt eine Obergrenze für Streitigkeiten mit hohem Wert fest. Zusätzlich werden die Bedingungen für Personengesellschaften zur Befreiung von Gerichtskosten verschärft, indem auch der Nachweis unzureichender Mittel ihrer Gesellschafter verlangt wird. Diese Änderungen können die Kosten von Gerichtsverfahren und die Verfügbarkeit von Befreiungen für bestimmte Unternehmen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Obergrenze für Gerichtsgebühren: Bei Vermögensstreitigkeiten über 20.000 PLN beträgt die maximale Gerichtsgebühr 100.000 PLN.
Strengere Befreiungen für Gesellschaften: Personengesellschaften, die eine Befreiung von Gerichtskosten beantragen, müssen nun auch nachweisen, dass ihre Gesellschafter nicht über ausreichende Mittel verfügen.
Inkrafttreten: Die Änderungen treten einen Monat nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
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83%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-25
Dafür 358
Dagegen 73
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1242
Startdatum: 2025-05-09
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 39