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Änderungen der Gerichtskosten und Personengesellschaften-Befreiungen

Das Gesetz legt die maximale Gerichtsgebühr in Vermögenssachen auf 100.000 PLN fest. Es verpflichtet Personengesellschaften zudem nachzuweisen, dass ihre Gesellschafter nicht über ausreichende Mittel verfügen, um das Vermögen der Gesellschaft zu erhöhen oder ihr ein Darlehen zu gewähren, um eine Befreiung von den Gerichtskosten zu erwirken.
Wichtige Punkte
Gerichtsgebühren: In Vermögenssachen über 20.000 PLN wird eine verhältnismäßige Gebühr von 5 % des Streit- oder Anfechtungswerts erhoben, jedoch nicht mehr als 100.000 PLN.
Befreiung für Personengesellschaften: Eine Personengesellschaft muss nachweisen, dass ihre für die Verbindlichkeiten haftenden Gesellschafter nicht über ausreichende Mittel verfügen, um das Gesellschaftsvermögen zu erhöhen oder der Gesellschaft ein Darlehen zu gewähren.
Auf vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingereichte Schriftsätze und Anträge von Handelsgesellschaften auf Kostenbefreiung finden die bisherigen Vorschriften Anwendung.
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2025-07-25
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o kosztach sądowych w sprawach cywilnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1242
Startdatum: 2025-05-09
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Abstimmung Nr.: 39