Neue Regeln für Gerichtsvollzieher: höheres Arbeitsalter und Ernennungsänderungen
Das Gesetz führt Änderungen an den Vorschriften für Gerichtsvollzieher und ihre Assistenten ein. Die Hauptänderung ist die Anhebung der Altersgrenze, bis zu der sie arbeiten können, auf 70 Jahre. Einige Regeln bezüglich der Bewerbung für diese Positionen und der Möglichkeit der Rückkehr zur Arbeit für zuvor entlassene Personen wurden ebenfalls geändert.
Wichtige Punkte
Gerichtsvollzieher und ihre Assistenten (Assessoren) können bis zum Alter von 70 Jahren arbeiten.
Die Frist für die Bewerbung um eine Gerichtsvollzieherposition nach der Tätigkeit als Assessor wurde geändert.
Personen, die zuvor wegen Alters oder anderer aufgehobener Gründe von der Position des Gerichtsvollziehers oder Assessors entlassen wurden, können eine Wiederernennung beantragen.
2025-06-25
Dafür
234
Dagegen
174
Enthaltung
19
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1244
Startdatum: 2025-05-09
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 44