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Neue Sozialversicherungsregeln für Seeleute

Der Gesetzentwurf führt neue Sozialversicherungsregeln für Seeleute ein und definiert deren Status sowie Pflichten. Seeleute können Beiträge selbstständig zahlen und ausgewählte vergangene Versicherungszeiten begleichen. Ziel der Änderungen ist die Regelung ihrer Situation im Versicherungssystem, insbesondere für diejenigen, die auf Schiffen unter der Flagge von Drittstaaten arbeiten.
Wichtige Punkte
Neuer Versicherungsstatus: Es wird eine Definition des Seemanns eingeführt; nach Erhalt einer Bescheinigung und Anmeldung bei der ZUS finanzieren sie die Sozialversicherungsbeiträge selbstständig.
Statusbestätigung: Die Bescheinigung über den Seemannsstatus wird vom Direktor des Seeamtes oder einer Arbeitsvermittlungsagentur ausgestellt.
Möglichkeit der Aussetzung: Ein Seemann kann seinen Status nach Beendigung der Arbeit auf einem Schiff für bis zu 3 Monate im Kalenderjahr aussetzen.
Rückwirkende Zahlung: Es ist möglich, Renten- und Invaliditätsbeiträge für ausgewählte Monate vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2025 freiwillig nachzuzahlen.
Auswirkung von Schulden auf Leistungen: Das Recht auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld entfällt, wenn die Beitragsrückstände 1 % des Mindestlohns übersteigen.
Krankenversicherung: Seeleute mit dem neuen Status unterliegen der Krankenversicherungspflicht.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 254
Dagegen 0
Enthaltung 178
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1246
Startdatum: 2025-05-13
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 31