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Neue Regeln für Unternehmensrestrukturierung: Gläubigerschutz und einfachere Verfahren

Das Gesetz führt klarere Regeln für die Rettung verschuldeter Unternehmen ein. Gläubiger erhalten besseren Schutz durch einen obligatorischen Test, der Vergleichsgewinne mit der Insolvenz vergleicht. Kleine Unternehmen erhalten vereinfachte Verfahren, Arbeitnehmer frühere Informationen über geplante Entlassungen.
Wichtige Punkte
Obligatorischer Zufriedenheitstest: Gläubiger sehen, ob der Vergleich mehr bringt als die Insolvenz.
Frühere Arbeitnehmerinformation: Arbeitgeber muss geplante Entlassungen im Restrukturierungsantrag beschreiben.
Vereinfachungen für Mikrounternehmen: Befreiung vom Zufriedenheitstest und bessere Vergleichsbedingungen möglich.
Neue Gläubigerkategorien: separate Gruppen für Arbeitnehmer, Landwirte und besicherte Gläubiger.
Mediation bei Verhandlungen: Aufseher kann Mediator für Gespräche mit Gläubigern einsetzen.
Schnellere Verfahrensbeendigung: automatische Einstellung nach 4 Monaten ohne Vergleichsantrag.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 411
Dagegen 2
Enthaltung 16
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo restrukturyzacyjne oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1263
Startdatum: 2025-05-19
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Abstimmung Nr.: 67