Änderungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht für Unternehmen
Das Gesetz führt neue Regeln zur Rettung von Unternehmen vor der Insolvenz und für Insolvenzverfahren ein. Ziel ist es, diese Prozesse zu optimieren, Gläubiger und Arbeitnehmer besser zu schützen und die Vorschriften an die Anforderungen der Europäischen Union anzupassen.
Wichtige Punkte
Sanierungspläne müssen nun detailliertere Angaben enthalten, einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung und einer vollständigen Finanzübersicht.
Es wurde die Pflicht eingeführt zu vergleichen, ob ein Vergleich mit den Gläubigern vorteilhafter ist als die Insolvenz (der sogenannte Befriedigungstest), was dem Schutz der Gläubiger dienen soll.
Gesicherte Gläubiger (z.B. mit Hypothek) erhalten ein garantiertes Mindestmaß an Rückzahlung, nicht schlechter als im Insolvenzfall, es sei denn, sie stimmen anderen Bedingungen zu.
Insolvenzverfahren werden ausgesetzt, wenn ein Unternehmen restrukturiert wird, um ihm eine Chance zu geben, die Krise zu überwinden.
Das Justizministerium wird Daten über Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren sammeln und an die Europäische Kommission übermitteln.
2025-06-25
Dafür
411
Dagegen
2
Enthaltung
16
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1263
Startdatum: 2025-05-19
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 67