Elektronische Gerichtskommunikation und verbesserte internationale Zusammenarbeit
Der Gesetzentwurf ermöglicht die elektronische Einreichung von Dokumenten bei Gerichten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Juristen und Staatsanwälte. Bürger erhalten die Möglichkeit, Gerichtsdokumente freiwillig über ein Online-Portal zu erhalten. Die Änderungen betreffen auch die internationale Strafrechtshilfe, einschließlich der Übernahme der Kosten für die Abschiebung gesuchter Personen.
Wichtige Punkte
Rechtsanwälte, Staatsanwälte und die Generalstaatsanwaltschaft können Dokumente in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren über das Online-Informationsportal bei Gericht einreichen.
Bürger können freiwillig wählen, Gerichtsdokumente in Strafsachen über das Informationsportal zu erhalten.
Elektronisch eingereichte und zugestellte Dokumente müssen mit einer entsprechenden elektronischen Signatur versehen sein.
Der internationale Austausch von Ersuchen bezüglich der Vollstreckung von Strafen (insbesondere nicht freiheitsentziehender Strafen) mit bestimmten Ländern wird erleichtert, oft direkt zwischen Gerichten.
Der Staat kann die Kosten für die Überführung gesuchter Personen nach Polen übernehmen, die aus Ländern abgeschoben werden, mit denen keine Auslieferungsabkommen bestehen.
Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, Konten im Gerichtsportal zu führen.
2025-07-09
Dafür
424
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1264
Startdatum: 2025-05-19
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 42