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Änderung im Arzneimittelgesetz: Vereinfachung der Liefervorschriften

Neue Vorschriften streichen die Anforderung, den geplanten Lieferort in bestimmten Situationen im Zusammenhang mit pharmazeutischen Tätigkeiten anzugeben. Diese Änderung vereinfacht einige Verwaltungsverfahren für Unternehmen der Pharmaindustrie.
Wichtige Punkte
Der geplante Lieferort muss in einem bestimmten Fall nicht mehr in den nach Arzneimittelrecht erforderlichen Dokumenten angegeben werden.
Die Änderung betrifft hauptsächlich Pharmaunternehmen und vereinfacht deren Berichts- oder Antragspflichten.
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58%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-24
Dafür 242
Dagegen 1
Enthaltung 174
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1266
Startdatum: 2025-05-19
Abstimmungsdatum: 2025-06-24
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 11