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Änderungen der polnischen Staatsbürgerschaftsregeln: Längerer Aufenthalt für Ausländer.

Der Gesetzentwurf verlängert die erforderliche ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Polen von 3 auf 10 Jahre für Ausländer, die die polnische Staatsbürgerschaft beantragen. Dies soll die Integration von Einwanderern in die polnische Gesellschaft verbessern und die Vorschriften an die Standards der Europäischen Union anpassen. Die Änderung betrifft hauptsächlich Personen ohne besondere Berechtigungen (z.B. Ehepartner polnischer Staatsbürger).
Wichtige Punkte
Ausländer müssen mindestens 10 Jahre, statt der bisherigen 3 Jahre, in Polen leben, um die polnische Staatsbürgerschaft beantragen zu können.
Die neuen Regeln gelten nicht für Personen, die den Staatsbürgerschaftsantrag bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben; für sie gelten die alten Vorschriften.
Andere Bedingungen, wie ein stabiles Einkommen, eine Wohnung und Polnischkenntnisse auf B1-Niveau, bleiben unverändert.
Die Änderung zielt darauf ab, Ausländer besser auf das Leben in Polen vorzubereiten und die Vorschriften an die in anderen EU-Ländern geltenden Standards anzupassen.
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Drucknummer: 10_1273
Startdatum: 2025-05-20