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Änderungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Neue Regeln für Leistungen und Rechte

Neue Vorschriften ändern die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Rechte auf wiederkehrende Leistungen, Nießbrauch und Dienstbarkeiten. Es wird festgelegt, wann die Steuerpflicht für wiederkehrende Leistungen entsteht und wie deren Wert ermittelt wird. Die Änderungen betreffen auch die Rolle der Notare bei der Steuererhebung in bestimmten Situationen.
Wichtige Punkte
Die Steuer auf Rechte auf wiederkehrende Leistungen (z.B. lebenslange Rente) wird anders berechnet, je nachdem, ob ihr Wert im Voraus bekannt ist.
Der Wert von Rechten auf wiederkehrende Leistungen, Nießbrauch und Dienstbarkeiten wird nach neuen Regeln berechnet, oft basierend auf dem Wert für 10 Jahre oder 4% des Immobilienwerts.
In einigen Fällen wird ein Notar die Steuer nicht sofort bei der Erstellung einer notariellen Urkunde erheben.
Ein Punkt bezüglich "Renten" wurde aus einer Liste von Befreiungen oder Besteuerungen gestrichen (Details hängen vom ursprünglichen Wortlaut des Gesetzes ab).
Ein Artikel des Gesetzes (Artikel 13) wurde aufgehoben.
Die neuen Bestimmungen bezüglich wiederkehrender Leistungen, Nießbrauch und Dienstbarkeiten gelten nicht für Rechte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurden.
Die neuen Regeln bezüglich Notaren (Artikel 19 Absatz 7) gelten für Erwerbe nach dem 31. Dezember 2006.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1282
Startdatum: 2025-05-21
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 47