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Neue Regeln für ausländische Firmen bei polnischen öffentlichen Ausschreibungen.

Dieses Gesetz führt neue Regeln für Nicht-EU-Unternehmen ein, die an polnischen öffentlichen Ausschreibungen und Konzessionsverträgen teilnehmen. Unternehmen aus Ländern mit Handelsabkommen mit der EU werden EU-Unternehmen gleichgestellt. Unternehmen aus anderen Ländern können jedoch zugelassen werden, aber unter weniger günstigen Bedingungen und ohne das Recht, gegen Entscheidungen Berufung einzulegen.
Wichtige Punkte
Nicht-EU-Unternehmen aus Ländern mit Handelsabkommen mit der EU werden bei Ausschreibungen gleich behandelt.
Öffentliche Institutionen können Unternehmen aus anderen Ländern zulassen, aber ungünstigere Bedingungen auferlegen.
Nicht-EU-Unternehmen ohne Handelsabkommen mit der EU verlieren das Recht, gegen Entscheidungen in polnischen Ausschreibungen Berufung einzulegen.
Angebote mit mehr als 50% Produkten aus Nicht-EU-Ländern ohne Handelsabkommen können abgelehnt werden.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-09
Dafür 417
Dagegen 7
Enthaltung 12
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1302
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 16