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Höhere Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und Konzessionen

Das Gesetz erhöht den Schwellenwert, bis zu dem öffentliche Einrichtungen Aufträge ohne vollständige Ausschreibungsverfahren vergeben können, von 130.000 PLN auf 170.000 PLN. Diese Änderung gilt auch für Konzessionsverträge, was kleinere öffentliche Projekte beschleunigen und sie für kleinere Unternehmen zugänglicher machen könnte. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
Erhöhung des monetären Limits für öffentliche Aufträge und Konzessionen von 130.000 PLN auf 170.000 PLN, was bedeutet, dass mehr kleinere Projekte mit vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können.
Die Änderungen betreffen Gesetze über das öffentliche Beschaffungswesen, nationale Archivbestände, kulturelle Aktivitäten, Sonderwirtschaftszonen, öffentlichen Nahverkehr und Konzessionsverträge.
Die neuen Vorschriften treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wobei Verfahren, die vor diesem Datum eingeleitet wurden, nach den alten Regeln fortgesetzt werden.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-25
Dafür 241
Dagegen 195
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1303
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 40