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Leichtere Fusionen für Investmentfonds: Neue Abstimmungsregeln für Anleger

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Fusion geschlossener Investmentfonds. Es vereinfacht den Genehmigungsprozess für Fusionen, insbesondere wenn die Beteiligung der Anleger an Versammlungen gering ist. Dank der neuen Bestimmungen können Fusionsentscheidungen mit der Mehrheit der anwesenden Anleger getroffen werden, auch wenn diese nicht die Mehrheit aller Zertifikate repräsentieren.
Wichtige Punkte
Die erforderliche Zustimmungsquote für Fondsfusionen wurde von 'mindestens 2/3' auf 'mehr als die Hälfte' der Gesamtzahl der Investmentzertifikate reduziert.
Es wurde die Möglichkeit eingeführt, eine zweite Anlegerversammlung einzuberufen, wenn die Beteiligung bei der ersten gering war. Bleibt die Beteiligung nach zwei Versammlungen gering, kann die Fusion mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Anleger genehmigt werden.
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60%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-09
Dafür 259
Dagegen 0
Enthaltung 172
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1305
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 19