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Neue Investitionsgrenze für Hochschulwesen und Wissenschaft

Das Gesetz führt eine klare Wertgrenze für Investitionen von Universitäten und Forschungseinrichtungen ein. Ab sofort unterliegen Investitionen über 100.000 Zloty spezifischen Regeln gemäß dem Gesetz.
Wichtige Punkte
Es wurde festgelegt, dass Investitionen im Hochschulwesen und in der Wissenschaft über 100.000 PLN spezifischen Vorschriften unterliegen.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-09
Dafür 437
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1309
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 22