KRS-Digitalisierung, kostenloser Datenzugang und Ende der MSiG-Pflichtveröffentlichungen.
Dieses Gesetz führt wesentliche Änderungen in der Funktionsweise des Landesgerichtsregisters (KRS) ein, indem es Akten und Anträge für viele Unternehmen digitalisiert. Es erleichtert öffentlichen Einrichtungen den Zugang zu KRS-Daten und eliminiert gleichzeitig die Pflicht zur Veröffentlichung vieler Informationen im Gerichts- und Wirtschaftsmonitor (MSiG), was die Kosten für Unternehmer senken kann. Es werden auch Strafen für unbefugten Datenzugriff eingeführt.
Wichtige Punkte
Unternehmensakten und KRS-Anträge werden ausschließlich elektronisch geführt und eingereicht, was Prozesse beschleunigt.
Öffentliche Einrichtungen erhalten unter bestimmten Bedingungen kostenlosen Online-Zugang zu KRS-Daten.
Die Pflicht zur Veröffentlichung vieler Einträge im Gerichts- und Wirtschaftsmonitor wurde abgeschafft, was zu Einsparungen für Unternehmer führt.
Strafen für unbefugten Online-Zugriff auf KRS-Daten wurden eingeführt.
Die Regeln bezüglich der Kenntnis von KRS-Einträgen wurden geändert, was die Sicherheit des Wirtschaftsverkehrs beeinflusst.
2025-09-26
Dafür
419
Dagegen
5
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1311
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 80