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Digitalisierung des Nationalen Gerichtsregisters und Anzeigeänderungen

Das Gesetz führt den elektronischen Zugang zu Registerdaten für ausgewählte öffentliche Stellen ein, beseitigt die Pflicht zur Veröffentlichung im Justiz- und Wirtschaftsamtsblatt und ändert die Regeln zum Schutz von Personen, die sich auf Registereinträge verlassen. Die Änderungen sollen den Zugang zu Unternehmensinformationen erleichtern und bürokratische Belastungen verringern.
Wichtige Punkte
Kostenloser Online-Zugang zu KRS-Daten für öffentliche Stellen nach Zustimmung des Ministers – schnellere Vertragsprüfung durch Behörden und Banken.
Ende der Pflicht zur kostenpflichtigen Veröffentlichung im Justiz- und Wirtschaftsamtsblatt – Einsparungen für Unternehmer.
Alle Einträge in das Register für Unternehmer und Vereine ab dem 1. April 2027 ausschließlich in elektronischer Form.
Neuer Schutz für Personen, die in gutem Glauben handeln – können sich auf KRS-Eintrag verlassen, auch wenn Daten noch nicht veröffentlicht wurden.
Bis zu 2 Jahre Haft für unbefugten Zugriff auf KRS-Daten über das Netzwerk.
Direkte Übermittlung von Daten europäischer Unternehmen an EU-Stellen – Vereinfachung grenzüberschreitender Verfahren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
99%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 419
Dagegen 5
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o Krajowym Rejestrze Sądowym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1311
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Abstimmung Nr.: 80