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Änderungen bei Standortfestlegung und Bauvoraussetzungen

Das Gesetz ändert die Regeln für die Festlegung des Standorts von Investitionen für öffentliche Zwecke und die Erteilung von Baugenehmigungen. Ab dem 1. Juli 2026 sind solche Entscheidungen nur möglich, wenn die Gemeinde einen Generalplan verabschiedet hat. Bestehende Vorschriften bleiben für vorher eingeleitete Verfahren gültig.
Wichtige Punkte
Ab dem 1. Juli 2026 werden Baugenehmigungen nur in Gemeinden mit verabschiedetem Generalplan erteilt.
Für abgeschlossene Gebiete gelten andere Regeln – dort folgen Entscheidungen den bisherigen Vorschriften.
Verfahren zur Standortfestlegung öffentlicher Investitionen, die vor Verabschiedung eines Generalplans begonnen wurden, werden nach alten Regeln bearbeitet.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 403
Dagegen 8
Enthaltung 7
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy zmieniającej ustawę o zmianie ustawy o planowaniu i zagospodarowaniu przestrzennym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1312
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Abstimmung Nr.: 79