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Raumplanungsänderungen: Neue Regeln für Bau und öffentliche Investitionen.

Neue Vorschriften führen wichtige Änderungen in den Raumplanungsregeln ein, die die Möglichkeit des Hausbaus und der Durchführung öffentlicher Investitionen beeinflussen. Ab dem 1. Juli 2026 muss eine Gemeinde einen neuen Gesamtplan verabschiedet haben, um eine Baugenehmigung (sog. WZ-ka) zu erhalten. Das Gesetz führt auch Übergangsregeln für öffentliche Investitionen ein, um deren Blockade zu verhindern.
Wichtige Punkte
Ab dem 1. Juli 2026 ist die Erteilung einer Baugenehmigung (WZ-ka) nur noch möglich, wenn die Gemeinde einen neuen Gesamtplan verabschiedet hat. Das Fehlen eines Plans kann neue Bauvorhaben blockieren.
Öffentliche Investitionen, die vor der Verabschiedung des kommunalen Gesamtplans begonnen wurden, können auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften durchgeführt werden, um deren Einstellung zu verhindern.
Die Anforderung eines Gesamtplans gilt nicht für geschlossene Gebiete (z.B. Militärzonen), für die separate Vorschriften bezüglich der Baubedingungen gelten werden.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 403
Dagegen 8
Enthaltung 7
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1312
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 79