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Deregulierung von Steuerstrafen und Abschaffung der Meldepflicht für Steuerverantwortliche

Der Gesetzentwurf sieht eine Senkung der maximalen Tagessätze für Geldstrafen bei ausgewählten Steuerstraftaten vor, einschließlich solcher, die Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuerinformationen betreffen. Er systematisiert das Steuerstrafgesetzbuch, indem er die Nichtabgabe, Falschangaben oder Verspätungen trennt. Zudem wird die in der Abgabenordnung verankerte Pflicht zur Benennung und Meldung von Personen, die für die Steuerberechnung und -erhebung verantwortlich sind, abgeschafft.
Wichtige Punkte
Senkung der Obergrenzen für Geldstrafen bei Handlungen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisdokumentation sowie Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuerinformationen.
Trennung von Handlungen der Nichtabgabe von Informationen und Handlungen der Falschangabe oder Verspätung in den Strafvorschriften.
Aufhebung von Art. 31 der Abgabenordnung, d. h. der Pflicht zur Meldung von für die Steuerberechnung und -erhebung verantwortlichen Personen an die Steuerbehörden.
Die Änderungen haben deregulierenden Charakter und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
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59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-25
Dafür 258
Dagegen 177
Enthaltung 0
gavel
Status:
Veto des Präsidenten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1313
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 53