Neue Regeln zur Verarbeitung von Passagierdaten bei Flügen innerhalb der EU
Das Gesetz erweitert den Umfang der Erhebung und Verarbeitung von Flugpassagierdaten auf Flüge innerhalb der Europäischen Union, die die polnische Grenze überschreiten. Diese Daten dürfen von den Behörden in bestimmten Bedrohungssituationen, z. B. Terrorismus, verwendet werden, und ihre Speicherung für Flüge innerhalb der EU wird auf 3 Jahre begrenzt.
Wichtige Punkte
Passagierdaten von Flügen innerhalb der Europäischen Union (Start oder Landung in Polen, Grenzübertritt) werden von den Behörden erhoben.
Die Verarbeitung von Daten aus Flügen innerhalb der EU ist nur im Falle einer realen Bedrohung durch Kriminalität, einschließlich Terrorismus, oder wenn der Flug speziell von den Behörden bestimmt wird, möglich.
Passagierdaten von Flügen innerhalb der EU werden 3 Jahre lang gespeichert, und ältere Daten dieser Art werden gelöscht.
Das Gesetz führt Änderungen bei den Verpflichtungen der Fluggesellschaften zur Datenübermittlung ein und ändert die Regeln für die Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung.
2025-07-09
Dafür
415
Dagegen
0
Enthaltung
22
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1314
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 24