Änderung der Regeln zur Aussetzung der Schuldenvollstreckung für landwirtschaftliche Betriebe
Der Gesetzentwurf führt eine Änderung des Gesetzes über die Umstrukturierung der Schulden von landwirtschaftlichen Betrieben ein. Die Einreichung eines Antrags auf Schuldenübernahme führt zur Aussetzung der Zwangsvollstreckungsverfahren bezüglich dieser Schuld bis zur Prüfung des Antrags. Diese Regel gilt auch für Anträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht und noch nicht geprüft wurden.
Wichtige Punkte
Die Einreichung eines Antrags auf Schuldenübernahme bewirkt die Aussetzung von Zwangsvollstreckungsverfahren in Bezug auf die vom Antrag umfasste Schuld.
Die Aussetzung der Vollstreckung dauert an, bis der Antrag auf Schuldenübernahme geprüft ist.
Die neuen Vorschriften gelten auch für Anträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht und noch nicht geprüft wurden.
Bei bereits eingereichten Anträgen erfolgt die Aussetzung der Vollstreckung mit dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes.
2025-06-25
Dafür
426
Dagegen
2
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1315
Startdatum: 2025-06-02
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 50