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Neue Regeln für vorläufige Reisedokumente für EU-Bürger

Das Gesetz führt ein neues, einheitliches System für die Ausstellung vorläufiger Reisedokumente für EU-Bürger ein, die im Ausland ihren Reisepass verloren haben. Die Änderungen sollen die konsularische Hilfe beschleunigen und die sichere Rückkehr erleichtern.
Wichtige Punkte
Neues Dokument: Das vorläufige EU-Reisedokument (TDP) ersetzt alte Formulare, gilt in allen EU-Ländern.
Schnellere Hilfe: Konsul hat maximal 2 Tage für Antragsannahme und Ausstellung nach Datenbestätigung.
Für wen: EU-Bürger, die Pass verloren haben, Dokument zerstört wurde oder Heimatland keinen schnellen Passausstellung kann.
Gültigkeit: Dokument gültig bis zu 15 Tagen, ausreichend für Rückkehr zum Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzland.
Rückgabepflicht: Nach Rückkehr muss TDP an Konsul zurückgegeben werden.
Persönliche Antragstellung: persönlich einzureichen, mit Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände.
Datenüberprüfung: Konsul kontaktiert Staatsangehörigkeitsland zur Identitätsbestätigung.
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2025-07-09
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo konsularne.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1342
Startdatum: 2025-06-10
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Abstimmung Nr.: 43