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Neue Regeln für die Ausstellung vorläufiger Reisedokumente für EU-Bürger

Das Gesetz führt ein vorläufiges Reisedokument der Europäischen Union ein, das polnische Konsuln an Bürger anderer EU-Länder ausstellen können, die ihren Reisepass im Ausland verloren haben. Dieses Dokument wird ihnen die Rückkehr nach Hause erleichtern. Polnische Bürger im Ausland können ein solches Dokument auch von Konsuln anderer EU-Länder erhalten.
Wichtige Punkte
Polnische Konsuln werden vorläufige Reisedokumente an Bürger anderer EU-Länder ausstellen, die ihren Reisepass verloren haben.
Dieses Dokument ermöglicht die Rückkehr in das Herkunfts- oder Wohnsitzland.
Das Verfahren zur Ausstellung des Dokuments ist in der gesamten Europäischen Union standardisiert.
Polnische Bürger im Ausland können sich auf die Unterstützung von Konsuln anderer EU-Länder bei der Beschaffung eines solchen Dokuments verlassen.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-09
Dafür 435
Dagegen 0
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1342
Startdatum: 2025-06-10
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 43