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Neues EU-Reisedokument für Notfälle vom Konsul

Das Gesetz führt ein neues EU-Notreisedokument (ETD) ein, das polnische Konsuln EU-Bürgern ausstellen können, die ihren Reisepass im Ausland verloren haben. Das Dokument soll die Rückkehr nach Hause erleichtern. Es regelt auch, wie Polen anderen EU-Ländern bei der Überprüfung der Daten polnischer Staatsbürger hilft, die ein solches Dokument beantragen.
Wichtige Punkte
Konsuln stellen EU-Bürgern, die im Ausland ihren Reisepass verloren oder zerstört haben und deren Heimatland nicht schnell einen neuen ausstellen kann, ein EU-Notreisedokument (ETD) aus.
Das ETD ist maximal 15 Tage gültig und dient ausschließlich der Rückkehr in das Heimatland, das Aufenthaltsland oder in Ausnahmefällen an einen anderen Zielort.
Der Antrag muss persönlich beim Konsul gestellt werden, Ausnahmen sind möglich; der Konsul hat 2 Arbeitstage Zeit, um das Heimatland des Antragstellers zu kontaktieren.
Wenn das Heimatland die Daten nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigt oder Einwände erhebt, wird das ETD nicht ausgestellt.
Polnische Konsuln werden auch anderen EU-Ländern bei der Überprüfung der Daten polnischer Staatsbürger helfen, die dort ein ETD beantragen – sie haben dafür 3 Arbeitstage Zeit.
Nach der Rückkehr in das Zielland muss das ETD einem Konsul zurückgegeben werden, der es dann physisch vernichtet.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo konsularne.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1342
Startdatum: 2025-06-10
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Abstimmung Nr.: 43