Gesetz über den Beruf des Psychotherapeuten und die Selbstverwaltung
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Beruf des Psychotherapeuten zu regeln, eine Berufs-Selbstverwaltung einzuführen und die Grundsätze der Ausbildung und der disziplinarischen Verantwortung festzulegen. Dies soll die Sicherheit der Personen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, erhöhen und den Zugang zu qualifizierten Fachkräften gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung des Berufs des Psychotherapeuten als Beruf des öffentlichen Vertrauens.
Errichtung einer Berufs-Selbstverwaltung für Psychotherapeuten mit obligatorischer Mitgliedschaft.
Festlegung der Regeln für den Erwerb des Rechts zur Berufsausübung und vorübergehender Rechte für Anwärter.
Einrichtung von Registern für Psychotherapeuten, Anwärter, Supervisoren, Ausbildungseinrichtungen und Prüfungszentren.
Regulierung des Prozesses der Ausbildung, Prüfung und beruflichen Weiterentwicklung.
Einführung der disziplinarischen Verantwortung und von Peer-Gerichten.
Gewährleistung des Schutzes der Schweigepflicht des Psychotherapeuten.
Festlegung von Mindestlöhnen für Psychotherapeuten und Anwärter in Gesundheitseinrichtungen.
Befreiung von Psychotherapiedienstleistungen von der Mehrwertsteuer.
2025-07-09
Dafür
201
Dagegen
235
Enthaltung
1
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1345
Startdatum: 2025-06-10
Abstimmungsdatum: 2025-07-09
Sitzung Nr.: 38
Abstimmung Nr.: 62