Vereinfachungen im Baurecht: Leichteres Bauen und digitale Dokumentation
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Bauprozess für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem die Liste der Investitionen erweitert wird, die keine Baugenehmigung oder Meldung erfordern. Sie führen auch klare Gebäudedefinitionen ein und optimieren die Digitalisierung der Dokumentation, obwohl die Fristen für die vollständige elektronische Umstellung verlängert wurden.
Wichtige Punkte
Einfacherer Bau kleiner öffentlicher Gebäude (bis 200 m²) und privater Schutzräume (bis 35 m²) – nur eine Meldung statt einer Baugenehmigung erforderlich.
Vereinfachte Regeln für den Bau von privaten Schwimmbädern, Teichen, Terrassen, Fahnenmasten und kleinen Windkraftanlagen – oft ohne Genehmigung und Meldung.
Landwirte können Regenwassersammelbehälter (bis 30 m³) und andere landwirtschaftliche Einrichtungen einfacher bauen, was das Programm „Mein Wasser“ unterstützt.
Die Frist für die obligatorische elektronische Bautagebuchführung und digitale Gebäudebücher wurde bis 2034 verlängert.
Ein „Gelbe-Karte“-Mechanismus wurde für geringfügige Bauunregelmäßigkeiten eingeführt, der Investoren die Möglichkeit gibt, diese ohne sofortige Verwaltungsverfahren zu beheben.
Schlüsselbegriffe des Baurechts (z.B. Wohngebäude, Carport) wurden durch die Überführung aus Verordnungen in das Gesetz standardisiert, um Auslegungsunsicherheiten zu beseitigen.
Die Ernennung von Bauaufsichtsinspektoren auf Kreisebene wurde geändert, indem die erforderliche Anzahl von Kandidaten von drei auf zwei reduziert wurde, um die Besetzung von Stellen zu erleichtern.
2025-11-07
Dafür
436
Dagegen
1
Enthaltung
7
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1379
Startdatum: 2025-06-23
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Sitzung Nr.: 44
Abstimmung Nr.: 72