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Gesetzentwurf zur Entschädigung für Schäden durch Vögel und Raubtiere

Der Entwurf sieht vor, dass Landwirte und Fischzüchter Entschädigungen für Schäden erhalten, die durch bestimmte geschützte Vögel, darunter Kormorane und Kraniche, verursacht werden. Geplant sind zudem vorteilhafte Änderungen bei den Entschädigungsregeln für Schäden durch Wölfe, Bären und Luchse, einschließlich der Berücksichtigung entgangener Gewinne.
Wichtige Punkte
Einführung von Entschädigungen für Schäden an Feldfrüchten und in Fischteichen, die durch Kormorane, Kraniche, Gänse, Schwäne, Raben und Graureiher verursacht werden.
Abschaffung der Pflicht zur direkten nächtlichen Beaufsichtigung von Nutztieren als Voraussetzung für Entschädigungen bei Angriffen von Wölfen, Bären oder Luchsen.
Möglichkeit der Entschädigung für entgangene Gewinne (z. B. Einnahmen aus dem Milchverkauf), nicht nur für den Wert des verlorenen Tieres.
Übertragung der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen für Vogelschäden an das Nationale Zentrum für die Unterstützung der Landwirtschaft (KOWR).
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1387
Startdatum: 2025-06-24