Ausweitung der Briefwahl für alle Wähler in Polen und im Ausland
Der Gesetzentwurf erweitert die Möglichkeit der Briefwahl auf alle Bürger bei den meisten Wahlen, wodurch die Stimmabgabe ohne Besuch eines Wahllokals erleichtert wird. Die Änderungen zielen darauf ab, die Wahlbeteiligung und den Zugang zu Wahlen zu erhöhen, insbesondere für ältere, behinderte Menschen sowie für Personen im Ausland oder in Quarantäne. Die neuen Regeln treten 6 Monate nach Veröffentlichung in Kraft.
Wichtige Punkte
Jeder Wähler kann bei Wahlen zum Sejm, Senat, Präsidenten der Republik Polen und zum Europäischen Parlament per Briefwahl abstimmen.
Behinderte Personen, Personen über 60 Jahre und Personen in Quarantäne können auch bei Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen per Briefwahl abstimmen.
Die Absicht zur Briefwahl muss in Polen 13 Tage vor den Wahlen und im Ausland beim Konsul 30 Tage vor den Wahlen gemeldet werden.
Wahlpakete werden in Polen persönlich zugestellt und im Ausland per unregistrierter Post versandt oder im Konsulat abgeholt.
Briefwahl ist nicht möglich in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gefängnissen, auf polnischen Seeschiffen oder bei Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten.
2025-10-17
Dafür
243
Dagegen
198
Enthaltung
0
gavel
Status:
Veto des Präsidenten
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Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen
(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1389
Startdatum: 2025-06-24
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Sitzung Nr.: 43
Abstimmung Nr.: 36