Längere Betriebszugehörigkeit: Selbstständigkeit und Werkverträge zählen zu Arbeitnehmerrechten
Dieses Gesetz ändert die Regeln zur Berechnung der Betriebszugehörigkeit, was Ihre Arbeitnehmerrechte verbessern kann. Ab sofort können Zeiten der Selbstständigkeit, Arbeit auf Werkvertragsbasis, Agenturverträge und sogar Arbeit im Ausland in Ihre gesamte Betriebszugehörigkeit einbezogen werden. Dadurch können Sie schneller Zugang zu Leistungen erhalten, die von der Dauer Ihrer Beschäftigung abhängen.
Wichtige Punkte
Zu den Arbeitszeiten, von denen Ihre Rechte abhängen, zählen nun unter anderem Perioden der Selbstständigkeit, Arbeit auf Werkvertragsbasis, Agenturverträge sowie dokumentierte Erwerbstätigkeit im Ausland.
Eine längere Betriebszugehörigkeit kann für Sie bessere Rechte bedeuten, wie eine längere Kündigungsfrist (für neue Verträge), höhere Abfindungen oder Jubiläumsprämien, sofern solche Leistungen in Ihrem Unternehmen vorgesehen sind.
Dienstzeiten in vielen Uniformformationen (z.B. Polizei, Grenzschutz) und Zeiten bezahlter Beschäftigung von Verurteilten (ausgenommen bestimmte Werkverträge) werden ebenfalls zur Betriebszugehörigkeit gezählt.
Um diese Zeiten anrechnen zu lassen, müssen Sie dem Arbeitgeber entsprechende Dokumente vorlegen, einschließlich Bescheinigungen der ZUS über Beitragszahlungen oder Versicherungsschutz.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
2025-09-12
Dafür
428
Dagegen
3
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1404
Startdatum: 2025-06-25
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 71