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Änderung des Zivilgesetzbuches: Flexiblere Einspruchsfrist für Investoren.

Der Gesetzentwurf ermöglicht es den Parteien eines Bauvertrags, eine kürzere Frist für den Einspruch des Investors gegen einen Subunternehmer zu vereinbaren als die gesetzlichen 30 Tage. Ziel ist eine Flexibilisierung und Beschleunigung des Investitionsprozesses. Zudem darf die Einspruchsfrist im Subunternehmervertrag nicht kürzer sein als im Hauptvertrag.
Wichtige Punkte
Möglichkeit zur vertraglichen Verkürzung der 30-tägigen Einspruchsfrist des Investors.
Die Einspruchsfrist im Vertrag mit dem Subunternehmer darf nicht kürzer sein als im Vertrag zwischen Investor und Hauptunternehmer.
Der Investor haftet solidarisch für die Zahlung, sofern er nicht fristgerecht Einspruch erhebt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 250
Dagegen 173
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1425
Startdatum: 2025-07-07
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 83