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Neue Regeln für Tests autonomer Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen

Das Gesetz schafft einen Rahmen für die Erprobung automatisierter und vollautomatisierter Fahrzeuge auf polnischen Straßen. Es definiert Automatisierungsstufen, Genehmigungsanforderungen, Versicherungspflichten und Haftungsregeln. Für Bürger bedeutet dies, dass Testfahrzeuge auf den Straßen erscheinen können und im Schadensfall der Fahrzeughalter haftet.
Wichtige Punkte
Einführung von Definitionen für automatisierte und vollautomatisierte Fahrzeuge sowie 6 Automatisierungsstufen (0 bis 5).
Tests autonomer Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen erfordern eine Genehmigung des Nationalen Koordinators für Forschungsarbeiten (Direktor des Instituts für Kraftfahrzeugtransport).
Ein Fahrer mit gültigem Führerschein muss im Testfahrzeug anwesend und bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen (für Stufen 3 und 4).
Der Halter eines autonomen Fahrzeugs haftet für durch dessen Bewegung verursachte Schäden; eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Fahren ohne Genehmigung wird mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 PLN geahndet, Verstöße gegen Genehmigungsauflagen mit 20.000 bis 100.000 PLN.
Die Gültigkeit von Genehmigungen für regelmäßige Busverkehre, die am 31. Dezember 2025 auslaufen, wird bis zum 31. März 2026 verlängert.
Elektroautos und Motorräder dürfen bis zum 1. Januar 2028 Busspuren nutzen, sofern der Straßenbetreiber dies erlaubt.
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58%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 244
Dagegen 0
Enthaltung 174
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gavel
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo o ruchu drogowym oraz ustawy o ubezpieczeniach obowiązkowych, Ubezpieczeniowym Funduszu Gwarancyjnym i Polskim Biurze Ubezpieczycieli Komunikacyjnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1427
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Abstimmung Nr.: 94