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Elektronische Aufzeichnungen für Pflanzenschutz: neue Pflichten für professionelle Anwender

Der Gesetzentwurf führt eine obligatorische elektronische Dokumentation für professionelle Anwender von Pflanzenschutzmitteln ein, um EU-Vorschriften umzusetzen. Die Aufzeichnungen werden in einem IT-System geführt, das vom Hauptinspektor für Pflanzengesundheit und Saatgutprüfung erstellt wird. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Elektronische Dokumentation: Professionelle Anwender sind verpflichtet, Behandlungsaufzeichnungen in einem speziellen IT-System zu führen und zu speichern.
IT-System: Der Hauptinspektor für Pflanzengesundheit und Saatgutprüfung wird ein System aufbauen und bereitstellen, das die Dateneingabe gemäß den EU-Anforderungen ermöglicht.
Datenaustausch: Informationen aus dem System werden unter anderem dem Statistischen Zentralamt, dem Landwirtschaftsminister, Forschungsinstituten und der Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt.
Zweck der Änderungen: Die gesammelten Daten dienen der Berechnung von Risikoindikatoren, statistischen Zwecken und Verwaltungskontrollen.
Sanktionen: Für das Versäumnis, die Dokumentation in elektronischer Form zu führen oder erforderliche Informationen zu übermitteln, sind Geldstrafen vorgesehen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-07-25
Dafür 236
Dagegen 191
Enthaltung 0
gavel
Status:
Veto des Präsidenten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1430
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 76