Verlängerung der Fristen für die Anpassung von Güllelagern
Dieses Gesetz gewährt Landwirten mit Viehbestand (bis zu 210 Großvieheinheiten) mehr Zeit, ihre Güllelagereinrichtungen an die geltenden Vorschriften anzupassen. Um von dieser Verlängerung zu profitieren, müssen Landwirte den Landwirtschaftsminister innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes benachrichtigen. Darüber hinaus werden laufende Verwaltungsverfahren wegen Nichteinhaltung eingestellt oder ausgesetzt, wenn der Landwirt die erforderliche Meldung einreicht.
Wichtige Punkte
Landwirte erhalten verlängerte Fristen zur Anpassung von Güllelagern: bis zum 31. Dezember 2027 für Betriebe bis 20 Großvieheinheiten und bis zum 31. Dezember 2025 für Betriebe zwischen 20 und 210 Großvieheinheiten.
Um die Verlängerung zu erhalten, muss innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Meldung an den Landwirtschaftsminister erfolgen, die Identifikationsdaten, Tierzahl, Grund der Nichteinhaltung und Arbeitsstand enthält.
Verwaltungsverfahren wegen Nichteinhaltung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet und noch nicht abgeschlossen wurden, werden eingestellt oder ausgesetzt, wenn der Landwirt die erforderliche Meldung einreicht.
Bis Ende 2027 ist für den Bau oder Umbau von Güllelagern keine Baugenehmigung erforderlich.
2025-07-25
Dafür
259
Dagegen
171
Enthaltung
1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1433
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 49