arrow_back Trendthemen der Gesetzgebung
Teilen share

Änderungen beim Verkauf und der Pacht von Fleischbetrieben

Neue Vorschriften erleichtern die Übernahme von Betrieben zur Herstellung von tierischen Erzeugnissen bei deren Verkauf, Pacht oder Einbringung in eine Gesellschaft. Eigentümer müssen Änderungen innerhalb von 30 Tagen im Register melden, und die neue Einheit übernimmt automatisch die Genehmigungen und Pflichten des Betriebs.
Wichtige Punkte
Beim Verkauf oder der Pacht eines Fleischbetriebs übernimmt der neue Eigentümer automatisch Produktions- und Exportgenehmigungen.
Registeränderungen müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden – nach dieser Frist kann das Recht zur Geschäftsführung verloren gehen.
Die Vorschriften gelten nicht für Betriebe, die bereits verpachtet oder im Nießbrauch sind.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 436
Dagegen 0
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o produktach pochodzenia zwierzęcego oraz ustawy o bezpieczeństwie żywności i żywienia.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1435
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Abstimmung Nr.: 26